Hochwasserschutzwand in Remagen kein unzumutbarer Eingriff für Anwohner

Keine Wirkung des „Eingesperrtseins“ durch Schutzwand

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Der Bau einer Hochwasserleitwand in Remagen verletzt die Anwohner nicht in ihren Rechten. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz in einem aktuell veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 1 K 748/11.KO vom 24.01.2012). Das Land Rheinland-Pfalz hatte der Stadt Remagen im Juli 2011 mit einem Planfeststellungsbeschluss ...

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