Wenn ein Grundstück dem Anschluss- und Benutzungszwang unterliegt, kann der Rechtsschutz gegen den Anschluss des Grundstücks an die öffentliche Wasserversorgung nicht gewährt werden. So entschied Mitte November das Verwaltungsgericht Würzburg bezüglich eines Antrags eines Grundstückeigentümers (Aktenzeichen: W ...
Kein Rechtsschutz gegen Anschluss an öffentliches Wassernetz
VG Würzburg betont Bedeutung des Anschluss- und Benutzungszwangs
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