Verstopft eine Regenwasserkanalisation infolge eines nicht fachgerecht angebrachten Einlaufgitters, kann die für die Kanalisation verantwortliche Kommune für einen Überschwemmungsschaden auf einem Anliegergrundstück (anteilig) haften, auch wenn der Schaden durch weitere, von der Kommune nicht zu vertretene Umstände mitverursacht wurde....
Urteil: Kommune haftet für nicht fachgerecht angebrachtes Einlaufgitter
Überschwemmungsschaden auf Anliegergrundstück
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