Urteil: Kommunen können Aufwendungen für neuen Abwasser-Anschluss verlangen

VG Lüneburg: Für weiteren Grundstücksanschluss besteht Kostenerstattungsanspruch

Die Kommunen können bestimmen, dass ihnen die Aufwendungen für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung sowie die Kosten für die Unterhaltung eines Haus- oder Grundstücksanschlusses an Abwasseranlagen in der tatsächlich entstandenen Höhe oder nach Einheitssätzen erstattet werden. Das gilt auch für den Anschluss eines aus Teilung entstandenen neuen Grundstücks, geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg hervor. In dem Fall war das Grundstück der Kläger  im Jahr 2007 durch Teilung eines bereits seit den 1960er Jahren an die öffentliche Entwässerungseinrichtung angeschlossenen Grundstücks entstanden. Für das ursprüngliche Grundstück waren im Jahr 1964 Kanalbeiträge als Anliegerbeiträge erhoben worden....

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