Urteil: Kosten für zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung sind zu verteilen

VG Cottbus verweist auf rechtlich-organisatorische Trennung

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Ist die dezentrale Abwasserentsorgung nicht mit der leitungsgebundenen Schmutzwasserentsorgung zu einer einheitlichen Einrichtung zusammengefasst, muss der Abwasserentsorger die der jeweiligen Einrichtung zuzuordnenden Kosten auf die unterschiedlichen Benutzergruppen verteilen. Das ist schon wegen der ...

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