Das Land Nordrhein-Westfalen haftet für zwei durch Hochwasser beschädigte Pkw. Aufgrund eines veränderten Grabenverlaufs habe das Land im Rahmen des Zumutbaren Hochwasserschäden vorbeugen und den Ableitungsgraben ausreichend dimensionieren müssen, um seiner Verkehrssicherungspflicht zu genügen. Das hat das ...
Urteil: Land Nordrhein-Westfalen haftet für Hochwasserschaden
„Dem Land fällt Fahrlässigkeit zur Last“ / Fall wird BGH beschäftigen
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