Urteil: Land Nordrhein-Westfalen haftet für Hochwasserschaden

„Dem Land fällt Fahrlässigkeit zur Last“ / Fall wird BGH beschäftigen

|
|

Das Land Nordrhein-Westfalen haftet für zwei durch Hochwasser beschädigte Pkw. Aufgrund eines veränderten Grabenverlaufs habe das Land im Rahmen des Zumutbaren Hochwasserschäden vorbeugen und den Ableitungsgraben ausreichend dimensionieren müssen, um seiner Verkehrssicherungspflicht zu genügen. Das hat das ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -