Ist das Grundstück, auf dem eine Abwasseranlage gebaut werden soll, vor dem Anfang des Bewilligungszeitraums einer Förderung erworben worden, ist dies kein Grund, die Bewilligung zurückzunehmen. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen hervor (Az.: 7 K 1142/13 vom 27.11.2015). Mit dem Beschluss hat ...
Urteil: NRW Bank darf Förderung für Retentionsbodenfilter nicht verringern
Zuwendung aus Investitionsprogramm Abwasser nicht zu reduzieren
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