Die Rechtsnachfolgerin einer Grundstückseigentümerin, die Mitglied eines Wasserverbandes war, wird ebenfalls Mitglied dieses Verbandes. Dem entsprechend muss sie Beiträge leisten. Das geht aus einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts hervor (Aktenzeichen: 6 A 649/17 vom 29.09.2021). Geklagt ...
Rechtsnachfolgerin von Eigentümerin ist ebenfalls Mitglied des Wasserverbandes
VG Schleswig-Holstein weist Klage gegen Beitragsbescheid ab
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