Die Herstellung eines Schmutzwasser-Grundstücksanschlusses steht im Sonderinteresse der Eigentümer. Denn sie ist für das Grundstück konkret und aktuell nützlich, indem sie dazu führt, dass das Grundstück die Möglichkeit zur zentralen Schmutzwasserentsorgung besitzt, heißt es in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus. Damit sei die Voraussetzung für einen Kostenerstattungsanspruch gegeben.
Das Uretil des VG Cottbus stellen wir hier vor: ...