Die mit der landwirtschaftlichen Nutzung eines Grundstücks begründete Stundung eines Abwasserbeitrags wird unwirksam, sobald die Landwirtschaft aufgegeben wird. Dazu bedarf es keines besonderen Aufhebungsbescheids, heißt es in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg (Az.: 4 K 558/12 vom 16.5.2013), das die ...
Stundung eines Abwasserbeitrags wird mit Aufgabe der Landwirtschaft unwirksam
VG Freiburg: Kein besonderer Aufhebungsbescheid notwendig
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