Urteil: Verband nicht von Wasserversorgung von Bestandskunden im Außenbereich befreit

Eigenversorgungsanlage zu realisieren für Bewohner nicht zumutbar

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Auch wenn die Versorgung von im Außenbereich gelegenen Grundstücken nur mit hohem Aufwand möglich ist, rechtfertigt das nicht eine Befreiung von der Trinkwasserversorgungspflicht. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg hervor (Aktenzeichen 9 A 3/20 MD vom 22.12.2021). Der klagende Wasserverband strebt an, dassder beklagte Landkreis ihn für einen Teil seines Verbandsgebietes von der Trinkwasserversorgungspflicht befreit, heißt es in dem Urteil zum Sachverhalt. Wie das Gericht ausführt, hatte bereits im Jahr 1997 der Rechtsvorgänger des Klägers, der zuständige Wasser- und Abwasserzweckverband (WAZV), beim Landkreis die Befreiung von seiner Trinkwasserversorgungspflicht für eine ehemalige Gaststätte sowie für eine Bungalowsiedlung mit etwa 20 teilweise zu Dauerwohnzwecken genutzten Gebäuden, die sich außerhalb der Ortslage befinden, verlangt. Zu Beginn der 2000er Jahre haben die Nutzer das Eigentum an den dazu gehörenden Grundstücken erworben....

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