Die Überflutung beim Ostsee-Hochwasser im Oktober 2023 wurde durch eine Sturmflut im versicherungsrechtlichen Sinne verursacht. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht mit einem Urteil entschieden. Die Schlei „hänge“ an der Ostsee und ihr Wasserstand sei von den Windverhältnissen auf der Ostsee abhängig, stellt das Gericht fest.
Der Klägerin gehört eine Wohnanlage in Schleswig nahe der Schlei, die von dem Hochwasser betroffen war, so das OLG zum Sachverhalt. Ihren Schaden durch vollgelaufene Keller beziffert sie auf rund 800.000 Euro. Die Klägerin hat bei der verklagten Versicherung eine Elementar-Versicherung abgeschlossen. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind danach Überschwemmungs-Schäden, die durch eine „Sturmflut“ oder durch eine „Ausuferung von Nord- und Ostsee“ verursacht werden.
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