Bei einem kommunalen Wasserweckverband können die Rechte zur Kündigung eines Darlehensvertrages ausgeschlossen oder gekündigt werden. Diese Feststellung hat das Oberlandgerichts Frankfurt am Main in einem Urteil getroffen (Aktenzeichen: 17 U 30/21 vom 27.10.2021). Denn bei dem Zweckverband handle es sich um einen ...
OLG: Wasserverband bei Darlehensvertrag von Kündigungsrecht ausgeschlossen
OLG Frankfurt bestätigt Landgericht: Kündigung unwirksam
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