Ein kalkulatorischer Zinssatz von 4,5 Prozent für die Wasser- und Abwassergebühr ist angemessen. Diese Feststellung hat das Verwaltungsgericht Augsburg in einem Urteil getroffen (Aktenzeichen Au 6 K 17.441 vom 1.8.2018). Welche Verzinsung genau gerechtfertigt ist, geben dem Gericht zufolge weder das ...
Urteil: Weiter Beurteilungsspielraum beim Zinssatz für Wasser- und Abwassergebühr
Gemeinde muss sich nicht an Finanzkonzept anderer Gemeinden anpassen
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