Urteil zur Frage, ob sich der Anschluss- und Benutzungszwang auf Niederschlagswasser erstrecken kann

Kein Vorrang der Abwasserbeseitigung auf dem Grundstück

MIt der Frage, ob sich der Anschluss- und Benutzungszwang auch auf Niederschlagswasser erstrecken kann, hat sich  Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Urteil befasst. Der Gesetzgeber dürfe im Rahmen seiner Abwägungsbefugnisse zur Sicherung des hochrangigen Schutzgutes der Reinhaltung der Gewässer, aber auch zum Schutz des gewichtigen öffentlichen Interesses an der ordnungsgemäßen Ableitung von Niederschlagswasser schutzgutfördernd das Instrument der Abwasserüberlassungspflicht einführen, heißt es in dem Urteil. Das habe NRW im Landeswassergesetz (LWG) auch bezüglich des Niederschlagswassers getan....

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