Anders als in anderen Bundesländern legt das OVG Schleswig das Schlechterstellungsverbot dahingehend aus, dass dadurch jeder einzelne Abgabenpflichtige geschützt wird. Darauf hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in einem Beschluss hingewiesen (Aktenzeichen: 4 B 12/19 vom 19.6.2019). Das Gericht hat ...
Verbot der Schlechterstellung schützt in Schleswig-Holstein jeden Abgabenpflichtigen
VG bestätigt Anschlussbeitrag an die Abwasserbeseitigung der Gemeinde
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