Vereinbarungen zwischen Gebietskörperschaften können öffentliche Aufträge im Sinne von § 99 GWB sein. Die Wahrnehmung einer „ihnen allen obliegenden Aufgabe“ beziehe sich auf die konkrete Zuständigkeit der Gebietskörperschaft, heißt es in einem Beschluss der Vergabekammer Münster (Az.: VK 7/11 vom ...
Vereinbarungen zwischen Gebietskörperschaften können öffentliche Aufträge sein
VK Münster: Auftrag zur Klärschlammentsorgung muss ausgeschrieben werden
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