Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine Verfassungsbeschwerde in einem Altanschließerfall in Brandenburg nicht zur Entscheidung angenommen: Die Zivilgerichte, die Schadenersatzansprüche von Grundstückseigentümern zurück gewiesen hatten, hätten den Fall nicht in verfassungswidriger Weise behandelt. Das hat ...
Verfassungsbeschwerde in Brandenburger Altanschließerfall bleibt erfolglos
Ablehnung von Schadenersatz durch Zivilgerichte nicht verfassungswidrig
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