Verfassungsbeschwerden von GmbHs gegen Anschlussbeiträge abgewiesen

Wohnungsbaugesellschaft fehlt Grundrechts- und Beschwerdefähigkeit

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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat Verfassungsbeschwerden einer kommunalen Wohnbaugesellschaft in Mecklenburg-Vorpommern und eines Energieversorgungsunternehmens in Brandenburg gegen ihre Heranziehung zu Schmutzwasseranschlussbeiträgen nicht zur Entscheidung angenommen. Das geht aus unanfechtbaren Beschlüssen ...

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