Die zeitliche Obergrenze für die Erhebung von Anschlussbeiträgen in Sachsen-Anhalt bis Ende 2015 ist verfassungsgemäß. Das hat das Landesverfassungsgericht mit einem am Dienstag vergangener Woche verkündeten Urteil erklärt (Az.: LVG 1/16 vom 24.01.2017), das noch nicht in schriftlicher Form vorliegt. Das Gericht ...
Verfassungsgericht Sachsen-Anhalt erklärt Anschlussbeiträge für rechtens
Freistellung von Beitragspflicht durch Verfassung nicht geschützt
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