Dient eine Kanalbaumaßnahme der Vergrößerung der Aufnahmekapazität des Kanalsystems, so handelt es sich dabei um die Erweiterung einer Zuführungsanlage im Sinne des Abwasserabgabengesetzes (AbwAG). Diese Feststellung hat das Verwaltungsgericht Neustadt in einem Urteil getroffen, mit dem es einen ...
Vergrößerung der Kapazität eines Kanals kann mit Abwasserabgabe verrechnet werden
VG Neustadt: Minderung der Schadstofffracht ermöglicht Verrechnung
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