Verhältnismäßigkeit einer wasserrechtlichen Anordnung im Fokus eines Gerichtsurteils

Es ging um die Anordnung, Hausabwasser nicht im Wald versickern zu lassen

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Wirtschaftliche oder soziale Aspekte sind grundsätzlich ungeeignet, die Verhältnismäßigkeit einer wasserrechtlichen Anordnung einer rechtmäßigen Abwasserentsorgung in Frage zu stellen. So lautet der Leitsatz eines Urteils, das das Verwaltungsgericht des Saarlandes am 29. Juli 2020 gefällt hat. Dabei ging es um ...

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