Eine Grundstückseigentümerin, die sich gegen die Duldungsanordnung bezüglich einer über ihr Grundstück verlaufenden Wasserleitung gewehrt hatte, war vor dem Verwaltungsgericht (VG) München erfolgreich. Laut dem Beschluss des VG vom 2. Juni 2022 wird die aufschiebende Wirkung der Klage der Grundstückseigentümerin gegen einen entsprechenden Bescheid der Gemeindewerke wiederhergestellt und der Streitwert auf 2.500 Euro festgesetzt....
Verpflichtung zur Duldung einer Wasserleitung auf Grundstück: Antrag vor VG erfolgreich
Leitung dient ausschließlich der Versorgung zweier Nachbargrundstücke
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