Verrohrungen können Anlagen an oberirdischen Gewässern gemäß WHG sein

OVG: Verrohrung dient städtebaulichen oder infrastrukturellen Zwecken

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Verrohrungen können Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sein. Das werde nicht dadurch ausgeschlossen, dass Verrohrungen auch als Maßnahme des Gewässerausbaus einzustufen sind, heißt es in einem Beschluss des Oberverwaltungsgericht NRW (Aktenzeichen: ...

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