Verschiedene Privilegierungen für Einleiter in AbwV nicht kombinierbar

Kein gemeinsamer Ansatz für Salzfracht und „Ausreißerregelung“

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Ein festgesetzter Wert für die Giftigkeit gegenüber Fischeiern gilt gemäß der Abwasserverordnung (AbwV. § 6 Abs. 4 Satz 1) trotz einer Überschreitung des Wertes als eingehalten, wenn die Überschreitung ausschließlich auf dem Gehalt an Sulfat und Chlorid im Abwasser beruht. Mit diesem Leitsatz hob das ...

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