Verschlechterung des Zustandes eines Gewässers im Ausnahmefall erlaubt

BVerwG zur Ausnahme von den Bewirtschaftungszielen des WHG

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Eine Verschlechterung des mengenmäßigen und des chemischen Zustandes eines Gewässers ist im Ausnahmefall erlaubt, solange sie auf einer Veränderung der physischen Gewässereigenschaft oder des Grundwasserstandes beruht. Das ist aufgrund der Ausnahmemöglichkeit nach dem §31 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ...

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