Eine Verschlechterung des mengenmäßigen und des chemischen Zustandes eines Gewässers ist im Ausnahmefall erlaubt, solange sie auf einer Veränderung der physischen Gewässereigenschaft oder des Grundwasserstandes beruht. Das ist aufgrund der Ausnahmemöglichkeit nach dem §31 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ...
Verschlechterung des Zustandes eines Gewässers im Ausnahmefall erlaubt
BVerwG zur Ausnahme von den Bewirtschaftungszielen des WHG
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