Versorger kann ohne betriebsfertigen Anschluss keine Grundgebühr verlangen

VG Gera: Gebühr entfällt bei ausgebautem Wasserzähler

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Der Versorger kann von einem Eigentümer keine Grundgebühr für die Trinkwasserversorgung verlangen, wenn der Wasserzähler ausgebaut wurde. Denn Voraussetzung für die Grundgebühr ist, dass ein betriebsfertiger Anschluss vorhanden ist, heißt es in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gera, das den ...

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