Der Versorger kann den Wasserverbrauch schätzen, wenn ein Grundstück nicht über Wasserzähler verfügt. Für eine pflegebedürftige Person darf dabei derselbe Ansatz gewählt werden wie für andere Personen. Denn ein aufgrund der Lebensumstände anzunehmender geringerer Wasserverbrauch stehe einem erhöhten ...
Versorger kann Wasserverbrauch schätzen, wenn kein Wasserzähler vorhanden ist
Für pflegebedürftige Person muss kein anderer Ansatz gewählt werden
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