Versorger muss kein Trinkwasser eines bestimmten Härtegrades liefern

VG Freiburg: Durch Wasserhärte entstehender Mehraufwand ist hinzunehmen

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Der Kunde eines Wasserversorgers hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Härtegrad des Wassers. Insofern ist die Stadt Bad Dürrheim nicht verpflichtet, Trinkwasser mit einer Härte von höchstens 14°dH (Grad deutscher Härte) zu liefern. Eine darauf abzielende Klage eines Hauseigentümers aus Bad ...

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