Versorgung von Hinterliegergrundstück muss dauerhaft gesichert sein

Anschlussmöglichkeit als Voraussetzung für Anschlusszwang

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Ein Hinterliegergrundstück kann nur dann über einen Anschluss an die Wasserversorgung verfügen, wenn die Möglichkeit, Wasser durch ein anderes Grundstück zu leiten, dauerhaft gesichert ist. Diese Feststellung hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem Mitte November veröffentlichten Urteil ...

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