Vertragliche Vereinbarung mit Unternehmen hebt Gebührenpflichtigkeit nicht auf

Gebührensatz der Stadt Lingen für Schmutzwasser unwirksam

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Eine vertragliche Vereinbarung über das Entgelt, das ein Großeinleiter für die Abwasserbeseitigung bezahlen muss, kann die nach der kommunalen Gebührensatzung bestehende Gebührenpflichtigkeit nicht beseitigen. Diese Feststellung hat das Verwaltungsgerichts Osnabrück in einem Urteil getroffen, mit dem es einer ...

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