Wenn einer Stadt Kosten durch einen Feuerwehreinsatz entstehen, bei dem ein Ölfilm in einer Kläranlage beseitigt werden musste, kann sie sich diese Ausgaben vom Verursacher des Ölschadens erstatten lassen. So entschied das Verwaltungsgericht Kassel in einem aktuell veröffentlichten Beschluss (Az.: 7 L 5975/17.KS ...
Verursacher muss für Feuerwehreinsatz zahlen, wenn Öl droht, Fluss zu verschmutzen
Beschluss des VG Kassel zu Gebührenbescheid
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