Auf dem Neckar dürfen nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vorerst Castor-Transporte mit Atommüll durchgeführt werden. Die Gemeinde Neckarwestheim, die die Transporte mit einem Eilantrag vorerst stoppen wollte, hat damit keinen Erfolg. Das geht aus dem Beschluss vom Dienstag vergangener Woche ...
Verwaltungsgericht Berlin gibt Grünes Licht für Castor-Transport auf dem Neckar
Kein Erfolg für Gemeinde Neckarwestheim im Eilverfahren
Ähnliche Artikel
© 2017 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.