Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag nach ungenehmigten Arbeiten an Wildbach ab

Beschluss: Gewässerausbau setzt Genehmigungsverfahren voraus

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat nach den nicht genehmigten Ausbauarbeiten am Rappenalpbach in den Allgäuer Alpen den Eilantrag einer Alpgenossenschaft abgelehnt. Die Genossenschaft wandte sich gegen die Verpflichtungen, ein Fachbüro für Vermessung für eine Bestandsaufnahme der Eingriffe in den Rappenalpbach zu beauftragen und zur Entschärfung der Hochwassersituation punktuelle Öffnungen des Uferdamms vorzunehmen, teilte das Verwaltungsgericht gestern mit. Dem Gerichtsbeschluss zufolge handelt es sich bei den von der Alpgenossenschaft durchgeführten Arbeiten um einen Gewässerausbau, der ein Genehmigungsverfahren voraussetze....

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