Verwaltungsgericht: Teilflutung des Bergwerks Saar war nicht rechtmäßig

Grüne sehen ihre Vermutungen nach Verhandlung bestätigt

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Die Teilflutung des Bergwerks Saar war nicht rechtmäßig. Im Klageverfahren der Gemeinde Nalbach gegen den im Jahr 2013 genehmigten Teilanstieg des Grubenwassers im Bergwerk Saar hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes am Mittwoch vergangener Woche festgestellt, dass im Vorfeld der Genehmigung unter anderem eine ...

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