Verzicht auf wasserrechtliche Erlaubnis entbindet nicht von Pflichten

Beschluss des Sächsischen OVG zu Bergbaufolgeschäden

|
|

Der Verzicht auf eine wasserrechtliche Erlaubnis entbindet nicht gleichzeitig von Pflichten, die mit der Erlaubnis einhergehen. Dies hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in einem aktuell veröffentlichten Beschluss betont (Aktenzeichen: 4 A 1226/17 vom 27.8.2019). Streitpunkt war in diesem Fall die Einleitung ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -