VG Aachen lehnt Wasserversorgung eines Zirkus über Hauptwasserhydranten ab

Satzung sieht Hydrantenstandrohre nur für vorübergehende Nutzung vor

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Ein Zirkus kann von einer Stadt nicht verlangen, die Wasserversorgung über einen Hauptwasserhydranten in Form eines Standrohrs sicherzustellen. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Aachen in einem Beschluss vom 22.02.2017 entschieden (Az.: 7 L 269/17). Der Zirkus könne sich nicht auf die kommunale Satzung über die ...

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