Grundstückseigentümer können keine Akteneinsicht verlangen, wenn diese Akten sie gar nicht betreffen – auch nicht, wenn sie sich durch die Beitragserhebung einer Gemeinde übervorteilt sehen. So urteilte das Verwaltungsgericht Augsburg (Aktenzeichen: Au 6 K 18.1246 vom 27.03.2019). Geklagte hatten in diesem Fall ...
VG Augsburg: „Beitragspflichtiger ist nicht der Superrevisor der Gemeinde“
Korruptionsvorwürfe können nicht belegt werden
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