Wird eine Bohrung mit dem Ziel begonnen, Grundwasser zu fördern, liegt bereits mit Beginn der Bohrung eine Erschließung des Grundwassers und damit ein die Erlaubnispflicht auslösender Benutzungstatbestand vor. Die zuständige Behörde kann deshalb auch die Erlaubnis für die Bohrung und die angestrebte ...
VG Augsburg: Brunnenbohrung für Grundwasserförderung muss genehmigt sein
Tiefengrundwasser ist besonders geschützt / Schutz des Allgemeinwohls
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