VG Augsburg gibt Eilantrag gegen Allgemeinverfügung zum Biberabschuss statt

BN: Biber leistet Dienste für Hochwasserschutz und Wasserdargebot

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat eine Allgemeinverfügung des Landratsamts Oberallgäu zur Tötung von Bibern gestoppt. Mit einem Beschluss hat das Verwaltungsgericht einem Eilantrag des Bundes Naturschutz in Bayern (BN) gegen eine Allgemeinverfügung des Landratsamts, mit der gestattet wird, Biber nachzustellen, zu fangen und zu töten, stattgegeben (Aktenzeichen Au 9 S 24.2604 vom 8.11.2024), wie das Gericht mitteilte.

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