VG Berlin: Miteigentümer eines Sees kann Gewässer nicht nach Belieben nutzen

Betrieb einer Wasserskianlage an Baggersee mindert Wasserqualität

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Weder kann der Eigentümer eines stehenden Gewässers dieses nach Belieben nutzen, noch kann er jeden Dritten von der Nutzung ausschließen. So entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem jahrelangen Rechtsstreit (Az.: 10 K 62.16 vom 23.03.2017). Im vorliegenden Fall versuchte eine Grundstückseigentümerin zu ...

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