VG Berlin weist Klage auf Einschreiten gegen Geländeerhöhung auf Nachbargrundstück ab

Kläger befürchten Übertritt von Niederschlagswasser

Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat eine Klage abgewiesen, mit der sich die Eigentümer eines Grundstücks im Bezirk Marzahn-Hellersdorf gegen eine Geländeerhöhung auf dem Grundstück der Beigeladenen zur Wehr setzen wollten. Die Kläger forderten ein bauaufsichtliches Einschreiten gegen die Erhöhung, denn sie befürchten den Übertritt von Niederschlagswasser. Das Grundstück der Kläger grenzt an ein Grundstück, das im Miteigentum der Beigeladenen steht, heißt es in den Ausführungen des VG zum Tatbestand.

Infolge einer durch die Beigeladene angelegten Aufschüttung ist demnach an der Grundstücksgrenze eine Geländeerhöhung entstanden. Als Stützmauer entlang der Grenze wurden von der Beigeladenen in drei übereinanderliegenden Reihen je 21 cm hohe Pflanzsteine errichtet. Die obere Reihe ist bepflanzt. In dem zwischen dem Doppelhaus und der Stützmauer auf dem Grundstück der Beigeladenen gelegenen Grundstücksbereich sind Beete und Rasenflächen angelegt. Insgesamt ist das Geländeniveau dort bis zum daran anschließenden Regenwasserrückhaltebecken leicht abfallend. Dieses ist Teil eines aus Mulden und Kanälen bestehende Entwässerungssystems für die angrenzenden Wohngebiete.

Schließlich beantragten die Kläger gegenüber dem Bezirksamt ein bauaufsichtliches Einschreiten gegen die Geländeerhöhung auf dem Grundstück der Beigeladenen und verlangten den Erlass eines rechtsmittelfähigen Bescheids.

Lesen Sie hier die weiteren Ausführungen des VG zum Tatbestund und zur Begründung des Urteils......

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