Auch ein Landkreis kann sich auf das vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) festgelegte Rückwirkungsverbot berufen und gegen den Schmutzwasserbeitragsbescheid eines Wasserzweckverbandes vorgehen. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus hervor (Az.: 6 K 554/14 vom 17.03.2016), das sich mit ...
VG Cottbus: Auch Landkreise können sich auf Rückwirkungsverbot beziehen
Urteil zum Streitthema Schmutzwasserbeitragsbescheid
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