VG Cottbus hebt einen Gebührenbescheid zur Erteilung von Leitungsauskünften auf

Klägerin führte Kabeltiefbauarbeiten durch

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Das Verwaltungsgericht (VG) Cottbus hat am 10. September einen Gebührenbescheid aufgehoben, der sich auf Gebühren für die Erteilung von Leitungsauskünften bezog. Die Klägerin, die im Auftrag eines Telekommunikationsunternehmens Kabeltiefbauarbeiten durchführte, hatte sich bereits vorab mehrfach an den beklagten ...

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