Ein zwischen einer Grundstückseigentümerin und einem Abwasserverband geschlossener Vertrag begründet keine Rechte oder Pflichten hinsichtlich der Erhebung, Zahlung und Sicherung eines Abwasserbeitrages. Das Verwaltungsgericht (VG) Cottbus verurteilte am 27. August 2021 den beklagten Verband, eine den Vorschriften ...
VG Cottbus: Vertrag begründet keine Rechte oder Pflichten für den Abwasserbeitrag
Laut VG Cottbus muss Verband Grundschuld-Eintrag löschen
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