Eine Genehmigung für das Einleiten von Niederschlagswasser beinhaltet auch den Bau der Elemente, die in den Planvorlagen als Bestandteil der Entwässerung dargestellt sind. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg (Az.: 6 K 2788/16 vom 29.8.2016) hervor, mit dem das Gericht einen Antrag von ...
VG Freiburg: Erlaubnis zur Einleitung umfasst auch Bau der notwendigen Elemente
„Befürchtete Konflikte bei Niederschlagswasserbeseitigung zu bewältigen“
Ähnliche Artikel
© 2016 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.