VG Gera: Anbauverbot wegen Bodenerosion durch Starkregen zulässig

Die zuständige Bodenschutzbehörde kann gegenüber einem Landwirt gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen aufgrund wiederholter Bodenerosion nach Starkregenereignissen erlassen. Das ist auf Grundlage des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) möglich, wenn die Bodenerosion durch den Anbau einer bestimmten Frucht bedingt und es bereits zu erheblichem, irreversiblem Bodenabtrag gekommen ist, heißt es in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gera.

Wie das VG Gera des fall schildert und wie es seine Entscheidung begründet, lesen Sie hier:

 

...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und nach erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe ihrer E-Mail-Adresse und ihres Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -