Der Mieter eines Hausgrundstücks kann nicht als Schuldner der Abwassergebühr herangezogen werden, wenn die Schuldnerbestimmung in der Gebührensatzung diese Möglichkeit nicht ausdrücklich zulässt. Diese Feststellung hat das Verwaltungsgericht Greifswald in einem Urteil getroffen (Az.: 3 A 413/14 vom 21.04.2016). ...
VG Greifswald: Mieter nicht als Schuldner der Abwassergebühr heranzuziehen
Andernfalls müsste Satzung erweiterte Schuldnerbestimmung regeln
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