VG Greifswald: Umlage von Verbandslasten auf Eigentümer muss kalkuliert werden

Rechtsstreit über Verteilung von Gebühren eines Wasser- und Bodenverbands

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Wenn eine Gemeinde Verbandslasten, die ihr von einem Wasser- und Bodenverband auferlegten wurden, als Gebühr auf Grundstückseigentümer umlegt, bedarf es einer Kalkulation der Gebührensätze. So entschied das Verwaltungsgericht Greifswald in einem aktuellen Fall (Az.: 3 A 123/15 vom 15.09.2016), in dem es um einen ...

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