Für eine ordnungsgemäße Ermessensentscheidung über die Höhe des Beitragssatzes einer Anschlussbeitragssatzung reicht es aus, wenn dem Vertretungsorgan bei der Beschlussfassung über den rechnerisch ermittelten (höchstzulässigen) Beitragssatz die Beitragskalkulation vorgelegen hat. Sie muss dem Vertretungsorgan ...
VG Greifswald weist Klage gegen Heranziehung zu Schmutzwasser-Anschlussbeitrag ab
Vorliegen der Beitragskalkulation ausreichend
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